Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge
§ 1 Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen wittenbrink.translation – Gabriele Fülbier-Wittenbrink, im Folgenden ‚Übersetzer‘ genannt, und deren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von ihm anerkannt wurden.
§ 2 Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
§ 3 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftragsgebers
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.)
Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisung ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
§ 4 Mängelbeseitigung
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe der Übersetzung anzuzeigen, danach gilt die Übersetzung als angenommen.
§ 5 Haftung
Der Übersetzer haftet für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Der Übersetzer haftet maximal in Höhe des Rechnungsbetrages.
§ 6 Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
Hinzuziehen von fachkundigen Dritten oder weiterer Mitarbeiter zur Ausführung des Auftrags ist unter Berücksichtigung der Verschwiegenheit gestattet.
§ 7 Vergütung
Die Rechnungen des Übersetzers sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung auf mit dem Auftraggeber abgestimmte Aufwendungen. In allen Fällen, wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich erhoben.
Bei umfangreichen Übersetzungen kann der Übersetzer einen angemessenen Vorschuss verlangen bzw. Abschlagzahlungen vereinbaren, die entsprechend den Vereinbarungen zu leisten sind.
§ 8 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
Der Übersetzer behält sich das Urheberrecht vor.
§ 9 Rücktrittsrecht und Vertragskündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeit nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Übersetzer steht in diesem Fall ein Honorar zu, das sich nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage und der bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistung bemisst, zuzüglich gegebenenfalls Schadenersatz für entgangenen Gewinn bis maximal in Höhe des Auftragswertes.
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen hat.
§ 10 Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenen Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind der Geschäftssitz des Übersetzers.
Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch Nichtigkeiten oder Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Juni 2007